Regional Fix

Regional Fix - der Bezugstarif

Transparent, fair und nachhaltig. Der Regional Fix Tarif ist dein Strombezugstarif für Ökostrom aus deiner regionalen EEG in ganz Österreich. In Kombination mit dem Österreich-Paket (gratis zu deiner Mitgliedschaft aktivierbar) profitierst du von maximaler Energieversorgung, bestmöglichen Netzgebührersparnissen und optimalen Einspeisemöglichkeiten zu top Vergütungen.
Basis-Energiearbeitspreis: 8,95 ct/kWh

In den regionalen EEG sparst du dir 28% (Netzebene 6 und 7) oder 64% (Netzebene 4 und 5) auf den Netzarbeitspreis deines Netzbetreibers und es entfällt die Elektrizitätsabgabe (EA) sowie der Erneuerbaren-Förderbeitrag (EFB) für jede Kilowattstunde Strom, die du aus der EEG beziehst.
Die Grundlage für die Berechnung deiner Ersparnis bilden die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 - Novelle 2026 (SVN 2018/2026) sowie die Erneuerbaren-Beitragsverordnung 2026.

Regional Fix gültig 01.01.-31.12.2026Bezugspreis
Grundgebühr0 Euro
Bezugspreis8,95 ct/kWh
10,74 ct/kWh inkl. Steuer/Mitgliederausgleichstopf (MAT)*
13,14 ct/kWh inkl. Steuer/Mitgliederausgleichstopf (MAT)* und Regionalstromtopf (RST)**
 
Ersparnis (Bund & Netzbetreiber)
Gesamtersparnis (Bund & Netzbetreiber)2,53 bis 4,97 ct/kWh
entspricht 2,11 bis 4,14 ct/kWh netto (NE7, ngL bei 5.400 kWh/Jahr)
ergibt sich aus
Netzarbeitspreis (NE7 ngL)-1,67 bis -3,25 ct/kWh brutto
entspricht 28% auf den Netzarbeitspreis gem. Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 - Novelle 2026 (SVN 2018/2026)
Elektrizitätsabgabe (Bund)-0,12 ct/kWh (Haushalt) bzw. -0,98 ct/kWh (alle anderen) brutto
Erneuerbaren-Förderbeitrag (Bund)-0,74 ct/kWh brutto
hier: NE7 ngL bei 5.400 kWh/Jahr gem. Erneuerbaren-Beitragsverordnung 2026
Die Ersparnis wird direkt auf der Jahresabrechnung deines Netzbetreibers ausgewiesen und dort abgezogen.
Angaben zur Ersparnis ohne Gewähr. Aufgrund der neuen Verordnungen für das Jahr 2026 können die Ersparnisse, vor allem je nach Verbrauchsverhalten, variieren. Die Ersparnisse wurden nach bestem Wissen und Gewissen errechnet, jedoch übernimmt die Energiegemeinschaft keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der o.a. Daten.
 
Steuern/MAT/RST & Gebühren
Servicegebühr (Dienstleister)1 ct/kWh netto
entspricht bei EEGs ohne KUR inkl. 20% Umsatzsteuer bzw. bei EEGs mit KUR1: 1,20 ct/kWh
Regionalstromtopf (RST)**bis zu 1 ct/kWh netto
Für regionalen Strom aus zuverlässigen 24h-Einspeiseanlagen kann dein RST-Beitrag bis zu 1 ct/kWh betragen**
enstpricht bei EEGs ohne KUR inkl. 20% Umsatzsteuer bzw. bei EEGs mit KUR1: bis zu 1,20 ct/kWh
Steuer/Mitgliederausgleichstopf (MAT)* (Bezugspreis)1,79 ct/kWh
entspricht 20% Umsatzsteuer bei EEGs ohne KUR1; entspricht MAT-Beitrag bei EEGs mit KUR1
Steuer/Mitgliederausgleichstopf (MAT)* (Bezugspreis mit RST**)bis zu 1,99 ct/kWh
entspricht 20% Umsatzsteuer bei EEGs ohne KUR1; entspricht MAT-Beitrag bei EEGs mit KUR1
 
Aufteilung & Anpassung
StromaufteilungDynamisch
bei nicht ausreichender Stromerzeugung erfolgt die Stromzuteilung anhand der dynamischen Anteile der belieferten Bezugszählpunkte
PreisanpassungJährlich
gültig von 01.01. - 31.12.2026
 
Voraussetzungen & Bindung
StromzählerSmart Meter IME | Wandlermessung
für die Teilnahme ist ein Smartmeter mit ¼-Stundenauslesung (IME = Intelligentes Messgerät Extended) notwendig
Tarifbindung/Preisgarantie12 Monate
Tarif gilt bis zum Jahresende 2026
Kündigungs-/Austrittsfrist1 Monat
zum Monatsende | individuell für Großabnehmer

 

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird seitens der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft keine Gewähr geleistet. Alle Preise exklusive USt. bzw. unter Berücksichtigung der sich auf die Ersparnisse auswirkenden Steuern im Bereich der Netzgebühren, gerundet auf zwei Kommastellen.

* Dein Beitrag im Mitgliederausgleichstopf (MAT), für den von dir aus der EEG bezogenen Strom, wird bei der Abrechnung mitabgerechnet. Du kannst deinen Anteil am Mitgliederausgleichstopf im Folgejahr, nach Abzug der von uns abzuführender Steuern, Kosten, Ausgleiche und Abgaben, wieder freigegeben lassen. So gewährleisten wir, dass es bei dir zu keiner Steuernachforderung im Fall von z.B. der Überschreitung der Kleinunternehmerregelung kommt.

** Dein Beitrag zum Regionalstromtopf (RST), für den von dir aus der EEG von zuverlässigen 24h-Einspeiseanlagen (z.B. Wasserkraftwerke) bezogenen Strom, wird bei der Abrechnung mitabgerechnet, sofern in deiner EEG zuverlässige 24h-Einspeiseanlagen eingebunden sind. So gewährleisten wir, dass du rund um die Uhr von den Netzgebühren- und -abgabenvorteilen für regional bezogene Kilowattstunden Strom in deiner EEG profitierst. Der RST soll den regionalen Einspeiseanlagen mit zuverlässiger 24h-Einspeisung zugute kommen und kommt daher nicht in jeder EEG zur Anwendung.

1 KUR = Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG); bei EEGs in der Kleinunternehmerregelung wird keine Steuer ausgewiesen sondern dein MAT-Beitrag auf der Abrechnung berücksichtigt. Bei EEGs außerhalb der Kleinunternehmerregelung entfällt dein MAT-Beitrag und es wird die Steuer ausgewiesen.