Regional Wind

Regional Wind - der Einspeisetarif für Windkraftanlagen

Transparent, fair und nachhaltig. Die in die Energiegemeinschaft eingespeiste und von Mitgliedern verbrauchte Strommenge wird laufend abgerechnet und bezahlt. Du bekommst eine monatliche Detailrechnung.

 

Regional Wind
von 01.01.-31.12.2025
bis 100kW
Engpassleistung
ab 100kW
Engpassleistung
Grundgebühr0 Euro
Einspeisevergütung9,95 ct/kWh
11,24 ct/kWh inkl. 13% USt. für pauschalierte Landwirte
Abschlägekeine
Servicegebühr (Dienstleister)1 ct/kWh exkl. Steuer
Bei EEGs mit KUR1: 1,20 ct/kWh
Steuer (Bund)Umsatzsteuerbehandlung aufgrund der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV)
 
Abrechnung & Bezahlung
AbrechnungTäglich
sofern die Daten des jeweiligen Netzbetreibers zur Verfügung stehen
BezahlungMonatlich
mit Rechnungslegung direkt auf dein Verrechnungskonto, sofern die Daten des jeweiligen Netzbetreibers zur Verfügung stehen
RechnungMonatlich
die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der jeweiligen Einzelabrechnungen (siehe: Abrechnung) rund eineinhalb Monate im Nachhinein
 
Aufteilung & Anpassung
StromaufteilungDynamisch
bei nicht ausreichender Stromerzeugung erfolgt die Stromzuteilung anhand der dynamischen Anteile der belieferten Bezugszählpunkte
PreisanpassungJährlich
und unabhängig von volatilen Marktpreisen
 
Voraussetzungen & Bindung
AnlagenartWindkraft
Windkraftanlagen
EinspeisetypÜberschusseinspeiser
Anmeldung über das EG Austria Onlineformular
Volleinspeiser
Volleinspeiser bitte um Kontaktaufnahme unter 0660/6066601.
Anmeldung über das EG Austria Onlineformular
StromzählerSmart Meter IME | Wandlermessung
für die Teilnahme ist ein Smartmeter mit ¼-Stundenauslesung (IME = Intelligentes Messgerät Extended) oder ein Wandlermesser notwendig
Tarifbindung/Preisgarantie12 Monate
bis zum 31.12.2025
Kündigungs-/Austrittsfrist3 Monate
zum Monatsende | individuell für Einspeiseanlagen ab 100kW

 

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird seitens der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft keine Gewähr geleistet. Alle Preise exklusive Umsatzsteuer, gerundet auf zwei Kommastellen.
1 KUR = Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG); bei EEGs in der Kleinunternehmerregelung wird keine Steuer ausgewiesen, außer bei pauschalierten Landwirten.