Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen ab 2024

WKÖ-Gewerbe und Handwerk begrüßt "Booster" für Photovoltaik-Anlagen
Presseaussendung: OTS0192 5 WI 0251 PWK0002 Do., 14. Dez. 2023; Branchen / Steuern / WKÖ / PV-Anlagen

Ab 1.1.2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) von der Umsatzsteuer befreit.

Forderungen erfüllt: Umsatzsteuerbefreiung verleiht PV-Anlagen einen Schub - Beantragung nun konsumentenfreundlicher ausgestaltet

Wien (OTS) - Österreichs Gewerbe und Handwerk begrüßt die Vereinfachung und Erweiterung der Förderung für Photovoltaik-Anlagen durch den Entfall der Umsatzsteuer. "Die Steuerbefreiung wirkt als echter 'Booster' für PV-Anlagen, denn es sind nicht nur das Material, sondern auch die Arbeitskosten von der Umsatzsteuer befreit", sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Wir konnten erwirken, dass künftig für die Konsument:innen kein kompliziertes Antragsverfahren mehr notwendig ist."

Ab 1.1.2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) von der Umsatzsteuer befreit. Damit fällt für viele private PV-Anlagen das Rennen um die binnen weniger Minuten ausgeschöpften Förderanträge bei der OeMAG, der Abwicklungsstelle für Ökostromprodukte AG, weg.

"Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist eine deutliche Erleichterung und wurde von uns schon seit längerem gefordert", sagt Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker: "Gut, dass die Politik dieses Thema nun in Angriff genommen hat, die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende."

"Ein wesentlicher Schritt zur Energiewende bei den Konsument:innen ist damit gesetzt", sagt auch Spartenobfrau Scheichelbauer-Schuster. Sie richtet einen Appell in Richtung der Netzbetreiber und Energieversorger: "Nun muss auch der Ausbau der Stromnetze beschleunigt werden, damit die Kapazitäten Schritt halten können und attraktive Einspeisetarife sichergestellt werden." (PWK462/HSP)

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